Impressum & AGB

Haftungshinweis:
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Umfang,Art und Inhalt der Leistungen
1.1 Das Angebot der Leistungen von AMSTUTZSCHOENWEITZ in den Bereichen Webdesign, Grafikdesign und Druckvorstufe kann umfassen:
a) Erstellen von Konzeptstrategien
b) Projektabwicklung
c) Design,Gestaltung und Programmierung von komplexen Websites und interaktiven Benutzeroberflächen
d) Design und Gestaltung von Printmedien
e) Beratung und Unterstützung
1.2 Der genaue Umfang und Inhalt der Leistungen wird im Angebot schriftlich festelegt. Diese Angaben sind Objektorientiert und spezifisch mit den Kunden abgestimmt.
1.3 Eine erste Besprechung ist für den Kunden kostenfrei und für beide Parteien unverbindlich. Die weiteren Tätigkeiten von AMSTUTZSCHOENWEITZ, namentlich das Ausarbeiten von Projektvorschlägen oder das Erstellen von Offerten, sind ohne ausdrückliche, anderslautende Vereinbarung entgeltlich, worüber AMSTUTZSCHOENWEITZ den Kunden im voraus informiert. Bei Annahme eines Präsentationsauftrages informiert AMSTUTZSCHOENWEITZ den Kunden im voraus über die Höhe des Präsentationshonorares. Eine Verwendung dieser Vorschläge durch den Kunden erfordert die schriftliche Zustimmung von AMSTUTZSCHOENWEITZ. Die Bestimmungen über das geistige Eigentum (Ziffer 6 unten) finden sinngemäss Anwendung. Bei Ausführung der Vorschläge werden bereits bezahlte Vergütungen angemessen angerechnet
2. Erfüllungsort
Soweit kein besonderer Erfüllungsort von den Parteien schriftlich vereinbart wird, gilt als Erfüllungsort der Geschäftssitz von AMSTUTZSCHOENWEITZ in Zürich. 3. Pflichten und Verantwortlichkeiten von AMSTUTZSCHOENWEITZ
3.1. Erfordert die Erbringung der Leistungen die Benützung von EDV-Geräten, verwendet AMSTUTZSCHOENWEITZ in der Regel die eigenen professionellen EDV-Geräte, soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Ist für die Erbringung von Aufträgen die Anschaffung spezieller Anlagen oder Software nötig, einigen sich die Parteien von Fall zu Fall über eine separate Abgeltung.
3.2. AMSTUTZSCHOENWEITZ verpflichtet sich zur sorgfältigen Auswahl und fachmännischen Arbeitsweise der eingesetzten Mitarbeiter sowie zu deren Überwachung. Auf Wunsch gibt AMSTUTZSCHOENWEITZ dem Kunden seine Projektorganisation mit Name und Funktion der zuständigen Mitarbeiter bekannt.
3.3. AMSTUTZSCHOENWEITZ ist berechtigt, zur Realisierung von Aufgaben Dritte beizuziehen, wenn nicht wichtige Gründe eine Realisierung durch AMSTUTZSCHOENWEITZ selbst erforderlich macht oder dies vom Kunden ausdrücklich gewünscht wird. Auch hier erhält der Kunde völlige Transparenz bei allen Verbindunge von AMSTUTZSCHOENWEITZ zu dritten mitwirkenden Personen.
3.4. AMSTUTZSCHOENWEITZ informiert den Kunden regelmässig, mindestens wöchentlich, sowie auf Verlangen schriftlich über den Projektfortschritt, und bei Vergütung nach Aufwand über das Verhältnis zwischen Arbeitsfortschritt und aufgelaufenen Kosten.
3.5. AMSTUTZSCHOENWEITZ informiert den Kunden rechtzeitig über Schwierigkeiten, welche eine vertragsgemässe Erfüllung in Frage stellen oder zu unzweckmässigen Lösungen führen können. Bei ausserordentlichen Vorkommnissen informiert AMSTUTZSCHOENWEITZ den Kunden unverzüglich.
4. Pflichten des Kunden
4.1. Der Kunde entrichtet für die Leistungen, die AMSTUTZSCHOENWEITZ im Einzelfall zu erbringen hat, die jeweils festgelegten Vergütungen.
4.2. Für die Implementierung, die Abnahme sowie die Ausbildung stellt der Kunde das vorgesehene Personal rechtzeitig frei und sorgt dafür, dass allfällige Installationsräume termingerecht bezugsbereit sind. Der Kunde ist zur sorgfältigen Auswahl und fachmännischen Arbeitsweise der eingesetzten Mitarbeiter verpflichtet.
4.3. Auf Wunsch gibt der Kunde AMSTUTZSCHOENWEITZ seine Projektorganisation mit Namen und Funktion der zuständigen Mitarbeiter bekannt.
4.4. Der Kunde hat AMSTUTZSCHOENWEITZ rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf gesetzliche, behördliche oder andere Vorschriften aufmerksam zu machen soweit diese für die Vertragserfüllung und den Gebrauch der Produkte von Bedeutung sind. Der Kunde übergibt AMSTUTZSCHOENWEITZ rechtzeitig alle notwendigen Dokumente, Informationen und Unterlagen und gewährt den Mitarbeitern von AMSTUTZSCHOENWEITZ im erforderlichen Rahmen Zutritt zu den eigenen Anlagen und Räumen.
5. Entschädigung, Budgets, Zahlungsmodalitäten
5.1. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden die Leistungen von AMSTUTZSCHOENWEITZ nach Aufwand vergütet. Wird für die zu erbringenden Leistungen eine Pauschale vereinbart, sind deren Höhe und Zahlungsmodalitäten schriftlich festzulegen.
5.2. Nicht im Honorar von AMSTUTZSCHOENWEITZ inbegriffen und zusätzlich vom Kunden zu vergüten sind folgende Aufwendungen:
- Ausserordentliche Barauslagen, Spesen und Vergütungen im Zusammenhang mit Reisen und Veranstaltungen;
- Übersetzungsarbeiten;
- sämtliche Leistungen Dritter, die mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden erfolgt sind;
- Reisekosten zum Kunden die im Rahmen des normalen Betreuungsauftrages notwendig werden.
5.3. Die Honorare sowie die zu erwartenden Drittkosten bilden Gegenstand von Budgets und Kostenvoranschlägen. Ein von AMSTUTZSCHOENWEITZ angegebener Budget- bzw. Kostenrahmen hat die Bedeutung einer Planungsgrundlage. Zeigt sich im Verlaufe der Vertragsabwicklung, dass dieser Kostenrahmen nicht eingehalten werden kann, orientiert AMSTUTZSCHOENWEITZ den Kunden schriftlich so früh als möglich.
5.4. Falls der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planungen etc. ausserhalb der laufenden Betreuung ändert oder abbricht, wird er AMSTUTZSCHOENWEITZ die anfallenden Kosten ersetzen, einschliesslich allfälliger Provisionen und Honorare, und AMSTUTZSCHOENWEITZ von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
5.5. Bei Streichung oder massiver Kürzung des Auftragsvolumens besprechen die Parteien im gegenseitigen Einvernehmen eine angemessene Entschädigung für den Honorarausfall von AMSTUTZSCHOENWEITZ und für die von ihr bereitgestellten Kapazitäten.
5.6. Wird nichts anderes schriftlich vereinbart, sind Vereinbarungen im Hinblick auf die von AMSTUTZSCHOENWEITZ freizustellende Kapazität unter Einhaltung einer 3- monatigen Kündigungsfrist jeweils per Quartalsende aufzukündigen. Kündigungen unter Missachtung der vereinbarten Kündigungsfristen gelten als unzeitig und berechtigen zu Schadenersatz.
Einzelaufträge erlöschen mit deren Erfüllung.
5.7. Bei Beträgen unter CHF 500, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist die Rechnungen am Tag der Fertigstellung in Schweizer Franken bar zu begleichen. Höhere Beträge sind innerhalb von 14 Tagen seit Erhalt zahlbar.
6. Geistiges Eigentum
6.1. Mit vertragsgemässer Vergütung der Leistungen von AMSTUTZSCHOENWEITZ darf der Kunde soweit nicht anders vereinbart (wie namentlich durch eine separate Lizenzvereinbarung), das geistige Eigentum, insbesondere Urheberrechte, die überlassene Software, das Know-how, die Datenträger, die Dokumentationen sowie die übrigen im Rahmen der Zusammenarbeit von AMSTUTZSCHOENWEITZ geschaffenen Arbeitsergebnisse, im dafür vorgesehenen Umfang und für die Dauer der Zusammenarbeit selbst nutzen, nicht aber an Dritte weitergeben. Davon ausgenommen sind speziell für den Kunden geschaffene Oberflächen.